Fragen&Antworten zu BMW Elektroautos
Wie lange muss man ein BMW Elektroauto laden?
Die Ladedauer eines elektrischen Autos ist abhängig von verschiedenen Faktoren: Wird das Elektroauto an der Haushaltssteckdose geladen, an einer Wallbox mit 11kW, einer Schnellladestation mit 50kW oder einer High-Power-Ladestation (wie zum Beispiel an unseren Standorten in Winterthur und Schaffhausen)? Weiter ist die Ladeperformance abhängig von Ladezustand, Umgebungstemperatur, individuellem Fahrprofil und Nutzung von Nebenverbrauchern.
Auf bmw.ch finden Sie die Ladezeiten für 100km Reichweite für alle BMW Modelle.
Hier ein Beispiel für den BMW i4 eDrive440:
100km Reichweite benötigen
- 00:05h - High-Power-Ladestation (max. Fahrzeugladeleistung)
- 00:21h - Schnellladestation (50kW)
- 01:36h - AC-Ladestation (max. Fahrzeugladeleistung)
- 01:36h - Wallbox (11kW)
- 01:36h - Flexible FAst Charger (11kW) an Industriesteckdose
- 10:23h - Standardladekabel oder Flexible Fast Charger (1,8kW) an Haushaltssteckdose
Was kostet der neue Elektro BMW?
Die Preise der elektrisierten Modelle von BMW unterscheiden sich stark und sind abhängig von den gewünschten Ausstattungsvarianten. Im Fahrzeugkonfigurator von BMW können Sie sich Ihr Wunschmodell konfigurieren und uns die Konfiguration für eine individuelle Beratung mit Offerte zukommen lassen.
Kann ein BMW-Elektroauto eine Reichweite von 600km erreichen?
Die Elektroauto-Reichweite ist je nach Modell und Fahrprofil unterschiedlich. Die Aussentemperatur, Nutzung der Klimaanlage und vor allem die gewählte Strecke (Landstrasse vs. Autobahn) können einen grossen Unterschied ausmachen. Hier finden Sie die voraussichtliche Reichweite des gewünschten Fahrzeuges. Nach WLTP beträgt die Reichweite eines BMW iX3 453 - 461km, ein BMW iX xDrive50 kommt auf 587 - 608km und ein neuer BMW i7 voraussichtlich afu 691 - 625km.
Kann man beim Kauf von E-Autos von staatlicher Förderung profitieren?
Die e Auto Förderung der Schweiz ist kantonal unterschiedlich. In verschiedenen Kantonen gibt es eine Elektroauto Förderung, im Kanton Zürich z.B. sind Elektrofahrzeuge von der Automobilsteuer befreit und alle Personenwagen mit Energieeffizienzkategorie A und einem CO2-Ausstoss von max 130g/km erhalten für die ersten drei Kalenderjahre nach 1. Inverkehrsetzung eine Ermässigung von 80%.