Stand 30.07.2025
1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Angebote der Hutter Dynamics Anwendung. Die Hutter Dynamics behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Für das jeweilige Rechtsgeschäft ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB massgebend, welche dem Kunden bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wurde. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Das Angebot der Hutter Dynamics richtet sich an Kunden in der Schweiz. Angebote der Hutter Dynamics sind gültig, solange sie von der Hutter Dynamics unterbreitet werden.
1.2 Geschlechtergerechte Sprache
Zur besseren Lesbarkeit wird in den vorliegenden AGB durchgängig die männliche Form verwendet. Diese schliesst jedoch stets die weibliche Form mit ein.
1.3 Zustimmungsvorbehalt
Verträge sind nur mit der Zustimmung der Geschäftsleitung der Hutter Dynamics verbindlich. Eine Schadenersatzpflicht bei Verweigerung der Zustimmung besteht nicht.
Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn nicht innert 5 Arbeitstagen ab Unterzeichnung schriftlich die Verweigerung durch die Geschäftsleitung erklärt wird.
1.4 Rechnung
Für jede technisch eigenständige Leistung sowie für die verwendeten Ersatzteile und Materialien werden die Preise oder Preisfaktoren o.ä. der durch die Hutter Dynamics angebotenen Leistungen, in der Rechnung an den Kunden separat, inkl. MWSt. aufgeführt. Wird der Auftrag auf Basis eines Kostenvoranschlags durchgeführt, reicht ein Verweis auf diesen aus, wobei zusätzliche Arbeiten separat, inkl. MWSt. aufzuführen sind.
Etwaige Korrekturen der Rechnung müssen vom Kunden innert 24 Stunden nach Erhalt der Rechnung geltend gemacht werden. Andernfalls wird die Rechnung durch die Hutter Dynamics als korrekt angesehen.
Sollte eine Versicherungsgesellschaft die Rechnung teilweise oder vollständig nicht zahlen oder eine Garantie- oder Kulanzzusage eines Lieferanten/Importeurs ausbleiben, ist der Kunde verpflichtet, den offenen Betrag auf erste Anforderung vollständig an die Hutter Dynamics zu entrichten.
1.5 Währung
Wurde nichts anderes vereinbart, so sind die angegebenen Beträge in Schweizer Franken (CHF) zu bezahlen. Die Hutter Dynamics ist nicht dazu verpflichtet, Zahlungen in anderen Währungen zu akzeptieren. Wird die Zahlung trotz anderer Währung akzeptiert, so ist die Hutter Dynamics dazu berechtigt, einen angemessenen Betrag als Aufschlag zu erheben.
1.6 Preisanpassungen
Sollten nach Vertragsschluss gesetzliche Änderungen bei Gebühren oder Steuern erfolgen, ist eine entsprechende Anpassung des Preises vorzunehmen. Dies gilt auch, wenn seit Vertragsschluss die Nettopreislisten durch die Herstellerin oder Importeurin geändert wurden und mehr als drei Monate zwischen dem Abschluss des Vertrages und der Bereitstellung des Fahrzeugs zur Übergabe bei der Hutter Dynamics liegen.
1.7 Zahlung
Der Rechnungsbetrag für Neu- oder Occasionsfahrzeuge ist vor Abnahme und Übergabe des Fahrzeuges zu leisten. Rechnungen für Serviceleistungen, Werkstattarbeiten etc. sind je nach Höhe des zu erwartenden Betrags, ganz oder teilweise, im Voraus zu leisten, in jedem Fall aber bei der Abholung, vor Übergabe. Sofern Zahlung per Rechnung vereinbart ist, ist diese spätestens innert 30 Tagen nach Übergabe bzw. Empfang der Rechnung fällig.
Die Zahlung der Rechnung ist per Banküberweisung in Schweizer Franken zu leisten. Die Hutter Dynamics ist berechtigt, diverse Zahlungsmethoden nach eigenem Ermessen, wie bspw. Kreditkarten, abzulehnen. Ebenfalls kann eine Zahlungsmethode aufgrund von zusätzlichen Kosten od. Gesetz abgelehnt werden. Hierzu gehört z.B. die Höhe des Betrags einer Barzahlung aufgrund des Geldwäschereigesetzes.
Eine Verrechnung ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten ist und ein entsprechender rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht an dem zu entrichtenden Betrag kann der Kunde nur geltend machen, soweit dieses auf Ansprüchen aus dem Auftrag als solchem beruht. Die Hutter Dynamics ist berechtigt, bei Auftragserteilung einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die Hutter Dynamics nach Ablauf der Zahlungsfrist von 10 Tagen ohne weitere Mahnung die Forderung zu 5,0% verzinsen. Pro Mahnung an den Kunden wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- fällig.
Die Hutter Dynamics ist berechtigt, fällige Forderungen an Dritte zu übertragen. Die Kosten der Drittleistung gehen zu Lasten des Kunden.
1.8 Mängel und Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, das Produkt bei Übernahme auf Mängel zu überprüfen. Eventuelle Mängel müssen spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich bei der Hutter Dynamics gemeldet werden. Versteckte Mängel sind ebenfalls innerhalb von 7 Tagen nach ihrem ersten Auftreten zu melden. Werden Mängel nicht innerhalb der Frist gerügt, gelten sie als akzeptiert und sämtliche Mängelrechte sind verwirkt. Der Kunde trägt die Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung und die rechtzeitige Mängelrüge.
Sollte der Kunde die Ware oder Leistung trotz bekannter Mängel annehmen, hat er nur dann Anspruch auf Sachmängelrechte, wenn er sich diese ausdrücklich bei der Übernahme vorbehält.
Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren innerhalb von zwei Jahren ab der Übernahme, vorausgesetzt, die Mängel wurden rechtzeitig gerügt und sind auf Waren und Leistungen der Hutter Dynamics zurückzuführen. In einem solchen Fall hat der Kunde ein Recht auf Nachbesserung. Nach dreimaligem Fehlschlag für denselben Mangel erlischt der Gewährleistungsanspruch. Die Hutter Dynamics ist nicht verpflichtet, Kosten für Verbesserungen durch Dritte zu übernehmen.
Sollte ein erheblicher Mangel trotz dreimaliger Nachbesserung nicht behoben werden können, kann der Kunde entweder eine Reduktion des Preises oder die Rückabwicklung des Vertrags verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Im Falle der Rückabwicklung gelten bei Fahrzeugen folgende Nutzungsentschädigungen:
· Im 1. Betriebsjahr 1 Fr/km; bei fehlender Angabe: Listenpreis / 2000 = Rp/km
· Im 2. Betriebsjahr 80 Rp/km; bei fehlender Angabe: Listenpreis / 2000 = Rp/km
· Im 3. Betriebsjahr 60 Rp/km; bei fehlender Angabe: Listenpreis / 2000 = Rp/km
· Im 4. Betriebsjahr 40 Rp/km; bei fehlender Angabe: Listenpreis / 2000 = Rp/km
· Ab 5. Betriebsjahr 20 Rp/km; bei fehlender Angabe: Listenpreis / 2000 = Rp/km
Ein bereits bezahlter Betrag wird mit 5,0% verzinst. Ein-, Um- und Ausbauten sowie deren Montage werden von der Hutter Dynamics nicht ersetzt. Ausgetauschte Ersatzteile gehen in das Eigentum der Hutter Dynamics über.
1.9 Garantie
Sofern das Fahrzeug oder Produkt noch über eine bestehende Werksgarantie eines Herstellers oder Drittanbieters verfügt, übernimmt die Hutter Dynamics die entsprechenden Leistungen gemäss den gültigen Herstellervorgaben.
Die Garantiepflicht entfällt gemäss den Vorgaben, welche durch den Hersteller oder den Drittanbieter festgelegt wurden.
Die Hutter Dynamics kann nach eigenem Ermessen anstelle einer Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist ein vertragskonformes Fahrzeug oder Produkt liefern.
Natürlicher Verschleiss ist von der Garantie ausgeschlossen. Eine Nachbesserung verlängert nicht automatisch die allgemeine Garantieleistungsfrist des Fahrzeugs oder Produkts. Für ersetzte Teile gilt jedoch eine neue Garantieleistungsfrist von gleicher Dauer, beginnend ab dem Datum der Nachbesserung oder von zwei Jahren, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Anderslautende Garantiebestimmungen des Herstellers oder Drittanbieters bleiben vorbehalten.
1.10 Darstellung von Produkten und Dienstleistungen
Die Darstellung der Produkte der Hutter Dynamics durch Kataloge und Preislisten ist für die Hutter Dynamics unverbindlich und stellt eine Einladung zur Offertstellung dar.
1.11 Eigentumsvorbehalt und Retentionsrecht
Fahrzeuge sowie Zubehör, Ersatzteile und Aggregate gehen erst nach vollständiger Bezahlung des entsprechenden Preises einschliesslich etwaiger Zinsen und Kosten in das Eigentum des Kunden über. Die Hutter Dynamics ist berechtigt, hierauf basierende Eintragungen im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen usw. behält sich die Hutter Dynamics das Recht vor, das überlassene Fahrzeug gemäss Art. 891 ff. ZGB zurückzubehalten. Wenn der Kunde die ausstehenden Beträge auch nach dreimaliger Mahnung und Ankündigung der Verwertung des Fahrzeugs zur Tilgung der offenen Forderungen nicht begleicht, ist die Hutter Dynamics berechtigt, das Fahrzeug ohne Einbeziehung des Betreibungsamtes freihändig zu versilbern. Der erzielte Erlös wird nach Abzug aller offenen Forderungen und Kosten der Hutter Dynamics dem Kunden ausgezahlt.
1.12 Zahlungsverzug
Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Übergabe des Fahrzeugs, bzw. des Produkts erst nach vollständiger Bezahlung oder Sicherstellung des vereinbarten Preises an den Kunden. Für An- und Umbauten können angemessene Akontozahlungen verlangt werden. Eine Verrechnung des Kaufpreises mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten ist und ein entsprechender rechtskräftiger Titel vorliegt. Gerät der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises oder der Akontozahlungen in Verzug, tritt er durch Mahnung der Hutter Dynamics in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt wird die Forderung zu 5,0% verzinst.
Kommt der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises und/oder der Akontozahlung in Verzug, so kann ihm die Hutter Dynamics eine angemessene Nachfrist zur Zahlung setzen. Erfolgt auch innerhalb dieser Nachfrist keine Zahlung, so ist die Hutter Dynamics berechtigt, entweder auf Erfüllung zu bestehen und Schadenersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und 15,0% des Kaufpreises als pauschalierten Schadenersatz zu fordern, wobei die Geltendmachung eines weiteren Schadens vorbehalten bleibt. Kommt es zur Rückabwicklung des Vertrages, so kann die Hutter Dynamics für die Nutzung des Fahrzeugs oder Produkts eine angemessene Entschädigung verlangen.
1.13 Lieferverzug
Die Hutter Dynamics strebt an, dass Produkte zum in Aussicht gestellten Zeitpunkt übergeben werden können. Bei diesem handelt es sich um keinen Fixtermin, der in Aussicht gestellte Zeitpunkt ist als Prognose zu verstehen. Darum kann die Hutter Dynamics nicht für mögliche Schäden aus verspäteter Lieferung haftbar gemacht werden.
Wenn ein fester Liefertermin zugesichert wurde, übernimmt die Hutter Dynamics keine Haftung für Schäden aus verspäteter Lieferung, sofern die Verzögerung nicht von der Hutter Dynamics zu vertreten ist. Die Haftung entfällt insbesondere bei Force Majeure, Streiks, Boykotte, Lieferverzögerungen seitens des Herstellers sowie Verzögerungen aufgrund nachträglicher An- und Umbauwünsche des Kunden. Der Kunde kann aufgrund solcher Verzögerungen keine Ansprüche gegen die Hutter Dynamics geltend machen.
Sollte das Fahrzeug nicht rechtzeitig zur Übergabe an den Kunden bereit sein und ist dies der Hutter Dynamics zuzuschreiben, muss der Kunde die Hutter Dynamics schriftlich unter Ansetzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 3 Monaten in Verzug setzen. Bietet die Hutter Dynamics dem Kunden bis zum Ablauf dieser Frist ein vertragskonformes Ersatzfahrzeug gegen Sicherstellung des vereinbarten Preises an, erlöschen alle weiteren Ansprüche des Kunden aufgrund des Lieferverzugs. Lässt die Hutter Dynamics die Nachfrist ungenutzt verstreichen, ist der Kunde berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefs vom Vertrag zurückzutreten. Dasselbe Recht steht der Hutter Dynamics zu. Ein Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung des Vertrags besteht nur, wenn die Hutter Dynamics ein Verschulden trifft.
1.14 Annahmeverzug
Bei Nichtabnahme oder Verzug mit der vollständigen Zahlung des Preises wird die Hutter Dynamics wie folgt vorgehen:
1. Der Kunde wird schriftlich gemahnt.
2. Es wird eine Nachfrist von 15 Tagen gesetzt.
3. Nach Ablauf dieser Frist behält sich die Hutter Dynamics vor, nach eigenem Ermessen auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen und vom Kunden Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Alternativ kann die Hutter Dynamics auch auf die Leistung des Kunden verzichten und neben dem Wert der nicht erbrachten Leistung einen pauschalisierten Schadenersatz in Höhe von 15,0% des vereinbarten Preises fordern. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag wird die Hutter Dynamics zusätzlich den Ersatz des aus der Vertragsaufhebung entstandenen Schadens vom Kunden verlangen.
1.15 Haftung
Die Haftung der Hutter Dynamics ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Eine Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Dies schliesst auch die persönliche Haftung für Betriebsangehörige und Erfüllungsgehilfen der Hutter Dynamics für durch sie verursachte Schäden durch leichtes und mittleres Verschulden aus. Die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Hutter Dynamics, ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen etc. liegt beim Kunden.
Die Hutter Dynamics übernimmt ebenfalls keine Haftung für Handlungen von Hilfspersonen. Im Falle von Schäden durch leichtes und mittleres Verschulden bleibt eine Haftung der Hutter Dynamics jedoch bestehen, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde, eine Garantie übernommen wurde oder dies nach dem Produkthaftungsgesetz erforderlich ist. Auch für Körperverletzung haftet die Hutter Dynamics entsprechend.
Die Haftung der Hutter Dynamics für den Verlust von Geld oder Wertsachen jeglicher Art im Fahrzeug, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen wurden, ist ausgeschlossen. Der Kunde ist daher dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sich keine entsprechenden Wertgegenstände im überlassenen Fahrzeug befinden.
Sofern das Fahrzeug des Kunden nicht verkehrssicher ist und der Kunde dennoch beabsichtigt, es ohne Wiederherstellung der Verkehrstüchtigkeit in Betrieb zu nehmen, behält sich die Hutter Dynamics vor, die Herausgabe zu verweigern und/oder eine entsprechende Meldung an die zuständige Behörde vorzunehmen. Wird das nicht verkehrstaugliche Fahrzeug trotz Hinweises auf die fehlende Verkehrstauglichkeit an den Kunden ausgehändigt, geschieht dies auf Gefahr des Kunden. Die Haftung ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Der Kunde ist darüber informiert, dass individuelle Veränderungen am Fahrzeug oder anderen Produkten, die die Leistung oder Fahreigenschaften verbessern sollen (z.B. Zylinderbohrungen zur Hubraumvergrösserung, Einbau von Kompressoren und Turboladern, Lachgaseinspritzung oder Motorentausch mit grösserem Hubraum), die Werksgarantie beeinträchtigen oder sogar zum Verlust derselben führen. Die Hutter Dynamics schliesst daher jegliche Haftung für Schäden wie Garantieverluste, die auf solche Tuningarbeiten zurückzuführen sind, soweit gesetzlich zulässig, aus. Kommt es zu Schäden aufgrund von Modifikationen, Tuning usw., über welche der Kunde die Hutter Dynamics nicht aufklärte oder wegen bereits bestehender Mängel nicht herstellerkonformer Modifikationen, so kann der Kunde die Hutter Dynamics hierfür nicht haftbar machen.
Falls der Kunde die Hutter Dynamics Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien zur Verwendung im Rahmen von Service- oder Reparaturarbeiten übergibt, geschieht dies auf eigenes Risiko. Die Hutter Dynamics haftet nicht für Mängel an diesen Teilen oder Materialien oder für Schäden, die durch diese verursacht werden, es sei denn durch Vertrag oder Gesetz wird eine andere Regelung vorgeschrieben. Jegliche Haftung und Gewährleistung diesbezüglich ist gesetzlich grösstmöglich ausgeschlossen.
1.16 Datenschutz
Der Kunde ist informiert, dass seine Personendaten aus dem abgeschlossenen Vertrag und den mit diesem Vertrag zusammenhängenden Dokumenten und Vereinbarungen (z.B. Garantie-, Finanzierungs- oder Leasingverträge) zum Zweck der Vertragsabwicklung, der individuellen Kundenbetreuung, für Marketingzwecke (Statistik, Prospekt- und Angebotsversand, optimierte Servicequalität, um auf die unterschiedlichen und individuellen Bedürfnisse der bestehenden und potentiellen Kunden einzugehen) und zur persönlichen Kommunikation bearbeitet werden.
Er ist zudem damit einverstanden, dass seine Personendaten zum Zweck des Marketings auch an die Importeurin, die Herstellerin, andere Gesellschaften und/oder an Partner oder Dienstanbieter, auf welche die Herstellerin zur Bearbeitung der Personendaten angewiesen ist, weitergegeben werden, die ihren Sitz auch im Ausland haben können.
Soweit Personendaten ins Ausland bekanntgegeben und/oder im Ausland bearbeitet werden, erfolgt diese Bekanntgabe und/oder Bearbeitung in Übereinstimmung mit geltendem Datenschutzrecht. Der Kunde kann seine Einwilligung in die beschriebene Bearbeitung seiner Personendaten jederzeit untersagen.
Der Kunde hat das Recht, Zugang zu seinen Daten zu verlangen. Er darf zudem verlangen, dass seine Daten berichtigt oder gelöscht werden. Dies erfolgt nur, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen oder überwiegenden Interessen dem gegenüber stehen. Der Kunde kann sich, ohne Gründe angeben zu müssen, der Verarbeitung seiner Daten widersetzen, wenn er keine Direktwerbung erhalten möchte oder in anderen Fällen, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, und verlangen, dass die Verarbeitung der Daten eingeschränkt wird. Der Kunde kann verlangen, dass ihm eine Kopie seiner Daten in einem strukturierten und gängigen Format zur Verfügung gestellt wird. Um diese Rechte auszuüben oder zusätzliche Informationen zu erhalten, wendet sich der Kunde an Impunix per E-Mail an privacy@impunix.ch, Betreff «Datenschutz» oder direkt an seinen Kundenbetreuer.
1.17 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit der AGB insgesamt. Fehlende Bestimmungen werden unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen beider Parteien so ergänzt, dass der Zweck der AGB, soweit wie möglich erreicht wird.
1.18 Formvorbehalt
Abänderungen oder Ergänzungen des vorliegenden Vertrages sind nur gültig, wenn sie in schriftlicher Form festgehalten und von den Parteien rechtsgültig unterzeichnet sind.
1.19 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Hutter Dynamics, die sich jedoch das Recht vorbehält, am Sitz der beklagten Vertragspartei Klage zu erheben. Ausgenommen sind Fälle, in denen die Zivilprozessordnung zwingend einen anderen Gerichtsstand vorschreibt.
1.20 Anwendbares & dispositives Recht
Es gilt dispositives Schweizerisches Recht, sofern nicht anders vereinbart. Das Wiener Kaufrecht findet keine Anwendung.
1.21 Copyright
Die Hutter Dynamics behält sich sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an Abbildungen, Zeichnungen und anderen Unterlagen vor.
Der Kunde ist verpflichtet, die marken- und urheberrechtlichen Bestimmungen zu respektieren und insbesondere die Marken sowie das Bildmaterial der Hutter Dynamics und ihrer Lieferanten nicht rechtswidrig zu nutzen. Jegliche widerrechtliche Verwendung durch den Kunden wird nicht durch die Hutter Dynamics genehmigt.
2. Neu-, Occasion- und Eintauschfahrzeug
2.1 Geltungsbereich
Neben dem allgemeinen Teil dieser AGB in Ziff. 1 gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Neu- und Occasionswagen sowie Eintauschfahrzeugen durch die Hutter Dynamics.
2.2 Abbildung des Produkts und Produktbeschreibung
Bei Neufahrzeugen kann es zu Abweichungen zwischen Produktabbildung und -beschreibung zum tatsächlichen Fahrzeug kommen. Sowohl die Produktdarstellung als auch die Produktbeschreibung können daher vom Original abweichen.
Handelt es sich beim angebotenen Fahrzeug um einen Gebrauchtwagen, entsprechen die Produktdarstellung und die Produktbeschreibung dem Original, das zum Kauf angeboten wird. Abweichungen sind trotz grosser Sorgfalt möglich und in keinem Fall beabsichtigt.
2.3 Merkmale und Eigenschaften des Fahrzeugs
Im Vertrag wird das Fahrzeug beschrieben, wobei klar wird, ob es sich um Gattungs- oder Speziesware handelt. Angaben in Prospekten, Listen oder anderen Dokumenten zu Massen und Daten sind als Annäherungswerte zu verstehen. Energieangaben entsprechen der Typengenehmigung zum Zeitpunkt des Angebots oder Vertragsabschlusses und können sich aufgrund technischer Gründe oder individueller Konfigurationen unterscheiden. Tatsächliche Verbrauchswerte können je nach Fahrweise abweichen.
2.4 Weiterverkauf
Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht als "Neuwagen" oder ähnlich zu bezeichnen, wenn er es weiterverkauft.
2.5 Gefahrtragung
Zum Zeitpunkt der angezeigten Übergabebereitschaft gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über, unabhängig davon, ob das Fahrzeug an diesem Tag übernommen wird oder nicht. Bei Eintauschfahrzeugen geht die Gefahr mit der Besitzübertragung an den Übernehmer über.
2.6 Eintauschfahrzeug
Der Kunde erklärt, dass er Eigentümer des eingetauschten Fahrzeugs ist, keine Rechte oder Eigentumsvorbehalte Dritter bestehen und er daher frei ist über das Fahrzeug zu verfügen. Ferner legt er Unfallschäden, Umbauten, Tuning etc. von sich aus offen.
2.7 Mängel am Eintauschfahrzeug
Treten nicht offen gelegte, nicht dokumentierte oder bewusst verschwiegene Mängel am Eintauschfahrzeug erst nach Übergabe des Fahrzeugs auf, so sind diese dem vorherigen Eigentümer innert 7 Tagen, zzgl. allfälliger Betriebsferien oder Feiertage, nach Kenntnisnahme anzuzeigen. Hat der vorherige Eigentümer in der Zwischenzeit seine Anschrift, Nummer oder Emailadresse gewechselt, so ist auch eine längere Frist zulässig.
Der vorherige Eigentümer hat für Mängel und Reparaturkosten aufzukommen, sofern diese weder offengelegt noch dokumentierte oder verschwiegen wurden. Nimmt die Hutter Dynamics diese Mängelbehebung selbst vor, so erfolgt diese zum üblichen Ansatz für Reparaturen. Kann ein Schaden nicht ohne unverhältnismässige Kosten beseitigt werden, so hat der vorherige Eigentümer den geschätzten Schaden zu ersetzen.
3. Service, Karosserie und Werkstatt
3.1 Geltungsbereich
Neben dem allgemeinen Teil dieser AGB in Ziff. 1 gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen im Zusammenhang mit unseren Service-, Karosserie- und Werkstattangeboten.
3.2 Auftragserteilung
Der Kunde muss dem zuständigen Mitarbeiter der Hutter Dynamics die zu behebenden Mängel oder die gewünschten Serviceleistungen am Fahrzeug genau beschreiben und einen gewünschten Fertigstellungstermin vorschlagen. Diese Informationen werden im Werkstattauftrag festgehalten und durch den Kunden bestätigt.
Falls durch den Hersteller ein Rückruf oder eine Servicekampagne vorgegeben ist, wird die Fahrzeugsoftware während des Aufenthalts in der Werkstatt aktualisiert, auch ohne ausdrücklichen Auftrag des Kunden und damit auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Allfällige Tuningsoftware kann im Laufe eines Softwareupdates überschrieben werden. Individuelle Fahrzeugdaten werden dabei, soweit technisch möglich, temporär verschlüsselt, gesichert. Dennoch empfiehlt die Hutter Dynamics dem Kunden dringend, Daten und individuelle Einstellungen gemäss der Bedienungsanleitung vor dem Werkstattbesuch zu sichern, um potenziellen Datenverlust zu vermeiden. Die Hutter Dynamics haftet nicht für solchen Datenverlust.
Im Werkstattauftrag werden auf Anfrage des Kunden die voraussichtlichen Preise und Kosten für die beauftragten Arbeiten separat, inkl. MWSt. aufgeführt. Ein verbindlicher Preis erfordert einen schriftlichen Kostenvoranschlag, der die geplanten Arbeiten, Ersatz- und Zubehörteile mit ihren jeweiligen Preisen auflistet. Die Hutter Dynamics ist an diesen Kostenvoranschlag für 10 Tage nach Aushändigung gebunden.
Während der Durchführung von Service- oder Reparaturarbeiten kann es vorkommen, dass zusätzliche, vorher nicht erkennbare Arbeiten erforderlich sind. Übersteigen diese mehr als 10% der Gesamtkosten des Auftrags, holt die Hutter Dynamics vorab telefonisch die Zustimmung des Kunden ein. Dieser hat in der Folge dafür zu sorgen, dass der Hutter Dynamics sowohl Telefonnummer als auch E-Mailadresse zur Verfügung stehen, unter welcher der Kunde während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist.
Falls die Hutter Dynamics den Kunden dreimal, im Abstand von mind. 15 min nicht erreichen kann, führt sie nur Arbeiten durch, die für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs notwendig sind. Sind die zusätzlichen Arbeiten kostenmässig unter 10% des Gesamtauftrags, nimmt die Hutter Dynamics diese Arbeiten vor, ohne die Zustimmung des Kunden vorher einzuholen. Der Kunde hat für die zusätzlichen Arbeiten aufzukommen.
Wenn ein Auftrag aufgrund eines Kostenvoranschlags erteilt wird, werden die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags mit der Auftragsrechnung verrechnet. Die Hutter Dynamics behält sich vor, die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags dem Kunden in Rechnung zu stellen, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
3.3 Zustellung und Abnahme des Fahrzeuges – Hol- & Bringservice
Wenn der Kunde die Abholung oder Zustellung des Fahrzeugs wünscht, erfolgt diese auf seine Kosten und Gefahr. Dabei ist die Haftung gemäss den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB ausgeschlossen.
Der Kunde muss das Fahrzeug innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Fertigstellungsanzeige oder nach Aushändigung bzw. Übersendung der Rechnung abholen. Bei Reparaturen, die innerhalb eines Arbeitstages abgeschlossen sind, verkürzt sich diese Frist auf einen Werktag.
Die Abholung des Fahrzeugs durch den Kunden erfolgt in der entsprechenden Niederlassung, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Nutzen und Gefahr für das Fahrzeug gehen mit der angezeigten Übergabebereitschaft auf den Kunden über, einschliesslich Diebstahl und Beschädigung durch Dritte. Falls der Kunde das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch bis Geschäftsschluss am vereinbarten Abholtage, abholt, ist die Hutter Dynamics berechtigt, das Fahrzeug ausserhalb ihres Betriebsgeländes auf Kosten und Gefahr des Kunden abzustellen. Bei verspäteter Abholung kann die Hutter Dynamics ohne vorherige Mahnung eine Standgebühr von CHF 30.- pro Tag verlangen, solange das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände verbleibt.
4. Ersatzteile
4.1 Geltungsbereich
Neben dem allgemeinen Teil dieser AGB in Ziff. 1 gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Ersatzteilen der Hutter Dynamics.
4.2 Überprüfung der Ware
Um sicherzustellen, dass keine Falschlieferung vorliegt, ist der Kunde verpflichtet, die Eignung des Produkts für das betreffende Fahrzeug vor der Bestellung zu prüfen. Nach Erhalt der Lieferung des bestellten Produkts ist der Kunde verpflichtet, dieses auf Übereinstimmung mit der Bestellung, Typennummer, offensichtliche Abweichungen in Abmessung, Form und Material, vor Verwendung, Bearbeitung oder Einbau zu überprüfen und gegebenenfalls Kontakt mit der Hutter Dynamics aufzunehmen.
4.3 Retouren
Die Hutter Dynamics ist nicht verpflichtet, Ersatzteile und weiteres Zubehör, die der Kunde bei dieser erworben hat, zurückzunehmen. Allfällige kaufvertragliche Gewährleistungsansprüche werden ausgeschlossen.
Nimmt die Hutter Dynamics aus Billigkeit Ersatzteile oder weiteres Zubehör zurück, so ist sie dazu berechtigt, dem Kunden eine Gebühr von mindestens 20% des Kaufpreises zu verrechnen oder die Produkte nur zu einem reduzierten Preis zurückzunehmen.
4.4 Gefahrtragung bei Abholung
Nutzen und Gefahr gehen am Tag der angezeigten Übergabebereitschaft auf den Kunden über, unabhängig davon, ob dieser das Produkt an diesem Tag abholt oder nicht. Bei Tauschware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung in jedem Fall mit der Besitzübertragung auf den Kunden über.
5. Ersatz-, Service- und Mietfahrzeuge
5.1 Geltungsbereich
Neben dem allgemeinen Teil dieser AGB in Ziff. 1, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Angebot an Ersatz- bzw. Servicefahrzeugen.
5.2 Beginn und Ende des Gebrauchsanspruchs des Fahrzeugs
Ist der Einsatz eines Fahrzeuges vereinbart, so beginnt dieser mit der Schlüsselübergabe an den Kunden und endet mit der Rückgabe gemäss dem vereinbarten Ablauf und Vorgehen. Wird das Fahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Frist zurückgegeben, so ist die Hutter Dynamics unmittelbar zu informieren. Für die Verspätungszeit sind die Tarife gemäss Preisliste und je nach Anschlussmiete ggf. eine Entschädigung für Umtriebe und entstandene Kosten zu entrichten.
5.3 Übernahme und Rückgabe
Die Übernahme und Rückgabe des Fahrzeuges hat während der Öffnungszeit, alternativ per Schlüsselbox zu erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, sich über den Gebrauch und die Fahrweise des Fahrzeuges eingehend instruieren zu lassen. Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Übernahme zu untersuchen und etwaige Schäden oder Mängel vor der Abfahrt anzuzeigen. Bei Schweigen gilt das Fahrzeug bei Übergabe als ordnungsgemäss. Er bestätigt ferner, das Fahrzeug mit vollem Tank bzw. voll geladener Batterie übernommen zu haben.
Das Fahrzeug ist nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit in ordnungsgemässem, gereinigtem und vollgetanktem bzw. vollgeladenem Zustand an die Hutter Dynamics zurückzugeben. Fehlendes Zubehör bzw. fehlende Teile sind vom Kunden zum Neuwert zu ersetzen. Bei verschmutzter Rückgabe wird die Endreinigung in Rechnung gestellt. Der Tank bzw. die Batterie wird zu Lasten des Kunden aufgefüllt bzw. aufgeladen.
5.4 Berechtigung zum Führen des Fahrzeuges
Das Fahrzeug darf nur von Personen gefahren werden, die von der Hutter Dynamics zum Führen des Fahrzeugs berechtigt sind und einen in der Schweiz anerkannten Führerausweis besitzen. Übungsfahrten, Rennen oder Umzüge sind untersagt. Verfügt der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses über keinen gültigen Führerausweis oder wird durch diesen eine Person ohne gültigen Führerausweis zum Führen des Fahrzeugs ermächtigt, so hat der Kunde eine Konventionalstrafe in Höhe von mindestens CHF 5'000.- zu entrichten.
5.5 Abnahme und Führung
Der Kunde bzw. Fahrer ist verpflichtet, bei Anzeige im Fahrzeug und bei Bedarf unmittelbar Wasser und Öl nachzufüllen und das Fahrzeug mit grösster Sorgfalt und unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften zu führen. Der Kunde haftet vollumfänglich für Verstösse gegen die Verkehrsvorschriften und deren Konsequenzen.
5.6 Zu unterlassende Aktivitäten
Im Fahrzeug ist das Rauchen strengstens untersagt. Das Abschleppen oder Schieben anderer Fahrzeuge mit dem Fahrzeug ist nicht gestattet. Gefährliche Güter und Stoffe dürfen nicht transportiert werden. Als gefährliche Stoffe gelten insbesondere solche, die explosiv, leicht entzündlich oder giftig sind. Bei Zuwiderhandlung ist der Kunde verschuldensunabhängig zum vollen Schadenersatz verpflichtet.
Es ist dem Kunden untersagt, mehr Personen mitzuführen, als in den Fahrzeugpapieren angegeben sind. Tiere dürfen nur nach Absprache mit der Hutter Dynamics mitgenommen werden.
5.7 Unfälle und Pannen
Bei einem Unfall hat der Kunde unverzüglich die Hutter Dynamics und die Polizei zu verständigen, eine Unfallskizze anzufertigen und die Namen und Anschriften der Unfallbeteiligten und Zeugen festzustellen. Es sind Fotos aus verschiedenen Perspektiven anzufertigen und der Hutter Dynamics zu übergeben. Mündliche oder schriftliche Zusagen an Dritte sind zu unterlassen und bleiben für die Hutter Dynamics unbeachtlich. Sollte der Unfall ein Abschleppen des Fahrzeuges erforderlich machen, ist unbedingt Rücksprache mit der Hutter Dynamics zu halten.
5.8 Schäden und Reparaturen am Fahrzeug
Für Schäden, die während der Mietzeit entstehen und nicht auf normalen Verschleiss zurückzuführen sind, haftet der Kunde in vollem Umfang. Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich abzustimmen und nur durch eine von der Hutter Dynamics zuvor dem Kunden benannte Werkstatt durchzuführen. Ohne Zustimmung der Hutter Dynamics dürfen keine Reparaturen oder Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden. Müssen dringende Reparaturen extern durchgeführt werden und eine Kontaktaufnahme war trotz nachweislich mehrmaligem Versuch nicht möglich, so hat der Kunde die Rechnung an die Hutter Dynamics zu stellen. Der Mietpreis bleibt während der Reparatur geschuldet.
5.9 Versicherungen und Selbstbehalt
Die Hutter Dynamics hat für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die den Mindestanforderungen der Schweizer Gesetzgebung entspricht. Im Schadensfall übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten. Bei Schadensfällen trägt die Haftpflicht- und Kaskoversicherung die Kosten, wobei der Kunde pro Schadenfall die ersten CHF 1500.- als Selbstbehalt trägt.
Die Versicherung ist berechtigt, im Rahmen des Versicherungsvertrages und gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag Rückgriff auf den Kunden zu nehmen. Der Kunde bleibt persönlich haftbar für alle Schäden, die nicht durch die üblichen Versicherungen gedeckt sind.
5.10 Fahrten ins Ausland
Fahrten ins Ausland sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Hutter Dynamics gestattet. Eventuelle Zollgebühren oder steuerliche Nachteile, die durch die Fahrt ins Ausland entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
5.11 Vertragserfüllung
Falls das vereinbarte Fahrzeug bei Beginn der Miete nicht verfügbar sein sollte, sorgt die Hutter Dynamics für angemessene Mobilität. Ist die Hutter Dynamics nicht verschuldet, kann sie für etwaige Schäden nicht haftbar gemacht werden.
6. Rädereinlagerung
6.1 Geltungsbereich
Neben dem allgemeinen Teil dieser AGB in Ziff. 1 gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die mit der Hutter Dynamics abgeschlossenen Verträge zur Rädereinlagerung.
6.2 Einlagerung
Der Kunde übergibt die Räder der Hutter Dynamics zur Einlagerung. Die Einlagerungsdauer wird im wesentlichen Vertragsteil vereinbart. Während der Einlagerung verbleiben die Räder im Eigentum des Kunden. Vor der Einlagerung werden die Räder auf Mängel durch die Hutter Dynamics geprüft und dokumentiert. Während der Einlagerung hat die Hutter Dynamics die Pflicht, sorgfältig mit den Rädern umzugehen und diese sachgemäss unterzubringen.
6.3 Rückgabe
Der Kunde kann jederzeit die Herausgabe der eingelagerten Räder verlangen. Wurden Räder vor Ende des Vertrages zurückverlangt, so werden Kosten bis Vertragsende verrechnet. Bei der Rückgabe hat der Kunde die Räder auf Mängel zu prüfen. Bestehen zum Zeitpunkt der Rücknahme Mängel, die nicht zum Zeitpunkt der Einlagerung vorlagen, so sind diese schriftlich sofort bei Übergabe zu rügen. Ansonsten gelten etwaige Mängel als genehmigt und können nicht mehr beanstandet werden.
Treten durch die Einlagerung entstandene Schäden erst nach Übergabe zutage, so sind diese innerhalb eines Werktages nach Auftreten schriftlich bei der Hutter Dynamics zu rügen. Wurde dies unterlassen oder nicht zeitgemäss gerügt, so gelten entsprechende Mängel als genehmigt und können nicht mehr gerügt werden.
Werden Räder nach Ablauf der Vertragsdauer nicht abgeholt, so wird angenommen, dass der Kunde den Vertrag erneuert. Sind in der Zwischenzeit die Kosten der Hutter Dynamics angestiegen, kann der Preis um einen angemessenen Betrag angepasst werden. Die Hutter Dynamics kann jedoch, sofern sie den Vertrag nicht erneuern will, dem Kunden eine Nachfrist zur Abholung ansetzen. Pro Tag, an dem die Räder zusätzlich aufbewahrt werden, fällt eine Gebühr von CHF 10.- pro Tag an. Holt der Kunde die Räder nicht innerhalb von 10 Tagen ab, so hat die Hutter Dynamics das Recht, die Räder freihändig zu versilbern.
7. Pannendienst für Drittanbieter
7.1 Geltungsbereich
Neben dem allgemeinen Teil dieser AGB in Ziff. 1 gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen im Zusammenhang mit unserem Pannendienst der Hutter Dynamics, sofern keine spezifischen AGB durch den Pannendienst vorgelegt werden.
7.2 Pannendienstleistung
Die Hutter Dynamics bietet Pannendienst für externe Anbieter an. Die Telefonnummern zu den verschiedenen Hotlines sind auf der Webseite der Hutter Dynamics einsehbar. Die Pannendienstleistung wird über die verschiedenen Hotlines vermittelt.
Um die Pannendienstleistung in Anspruch nehmen zu können, muss sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls oder der Panne auf einer für den Kraftfahrzeugverkehr zugelassenen Strasse bzw. einem zugänglichen Parkplatz befinden. Bei Inanspruchnahme des Pannendienstes sollte, wenn vorhanden, die Versicherung oder Pannendienstmitgliedschaft angegeben werden. Ansonsten wird ein Depot in Höhe der Kosten der Hilfeleistung zur Sicherung verlangt. Dieses kann innerhalb von bis zu sechs Monaten nach der Hilfeleistung zurückgefordert werden, wenn andere Leistungserbringer die Zahlung übernehmen.
7.3 Pannenhilfe und Abschleppen
Die Kosten für die Pannenhilfe und allfälliges Abschleppen richten sich nach den Vorgaben der entsprechenden Hotline. Dazu gehören insbesondere, ob und in welchem Umfang der Weg zum Pannen- bzw. Unfallsort, die Arbeit vor Ort und spätere Dienstleistungen durch den Pannendienstanbieter gedeckt sind. Kann die Fahrt nicht sicher fortgesetzt werden, organisiert die Einsatzzentrale den Abtransport des Fahrzeugs. Die Kosten werden gemäss den Richtlinien des Pannendienstanbieters verrechnet. Pannenhilfe wird nur geleistet, sofern der Kunde während der Behebung der Panne bzw. des Unfalls anwesend ist. Der Pannenhelfer kann verlangen, dass der Pannenbericht durch den Kunden unterzeichnet wird.
7.4 Fahrzeugtransport
Der Kunde ist verpflichtet, vor dem Transport die Fahrzeugschlüssel abzugeben, den Bestimmungsort schriftlich zu bestätigen und den Empfang des Fahrzeuges sicherzustellen. Allfällige Ansprüche Dritter sind vom Kunden vorgängig zu begleichen.
7.5 Gefahrtragung
Sofern keine anderweitige Vereinbarung vorliegt, erfolgt das Abschleppen auf Kosten und Gefahr des Kunden, sofern keine mittlere oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
8. Pannendienst als eigene Dienstleistung
8.1 Geltungsbereich
Neben dem allgemeinen Teil dieser AGB in Ziff. 1 gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen im Zusammenhang mit unserem Pannendienst der Hutter Dynamics.
8.2 Pannendienstleistung
Die Hutter Dynamics bietet Pannendienstleistungen unter eigenem Namen an. Um die Pannendienstleistung in Anspruch nehmen zu können, muss sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls oder der Panne auf einer für den Kraftfahrzeugverkehr zugelassenen Strasse bzw. einem zugänglichen Parkplatz befinden. Bei Inanspruchnahme des Pannendienstes sollte, wenn vorhanden, die Versicherung oder Pannendienstmitgliedschaft angegeben werden.
Verfügt der Kunde über keine Pannendienstmitgliedschaft oder entsprechende Versicherungsdienstleistung bzw. kann der Kunde nicht die notwendigen Informationen angeben, wird ein Depot in Höhe der Kosten der Hilfeleistung zur Sicherung verlangt. Dieses kann innerhalb von sechs Monaten nach der Hilfeleistung zurückgefordert werden, wenn ein anderer Leistungserbringer die Zahlung übernimmt oder die Kosten vom Kunden bereits beglichen wurden.
8.3 Entlöhnung der Dienstleistung
Der Betrag der zu entrichtenden Entlöhnung für das Leisten der Pannendienstleistung wird anhand der aufgewendeten Zeit sowie den verwendeten Materialien, Teilen usw. berechnet. Die aufgewendete Zeit wird durch Arbeitswerte (AW) berechnet. Ein Arbeitswert entspricht 5 Minuten. Neben den für die Reparatur erforderlichen AW werden auch die für den Fahrtweg und die für eine allfällige Abschleppung aufgewendeten AW dem Kunden verrechnet. Der pro AW zu entrichtende Betrag bemisst sich nach der entsprechenden Preisliste der Hutter Dynamics.
8.4 Leistungsanforderung
Der Kunde hat die Hutter Dynamics über die Pannendiensthotline (+41 844 85 75 75) zu kontaktieren. Dabei nimmt er zur Kenntnis, dass das Gespräch zu Beweiszwecken aufgezeichnet wird. Auskunft bzgl. Zweck, den Rechten des Kunden usw. gibt die Datenschutzerklärung, welche auf der Webseite der Hutter Dynamics aufgeschaltet ist. Im Rahmen des Telefonats wird der Kunde ausserdem auf die AGB hingewiesen und stimmt diesen zu, wenn Dienstleistungen der Hutter Dynamics beansprucht werden.
Zur Erbringung der Dienstleistung müssen insbesondere Angaben zum Ort der Panne, zur Person des Kunden, zum Ausmass des Schadens und zu allfälligen Gefahren bei der Leistungserbringung gemacht werden (z.B. auslaufender Treibstoff). Die Hutter Dynamics behält sich vor, weitere Angaben zur Erbringung der Dienstleistung vom Kunden zu verlangen. Verweigert der Kunde für die Reparatur notwendige Angaben, so ist die Hutter Dynamics berechtigt die Dienstleistung zu verweigern und bereits erbrachte Leistungen dem Kunden zu verrechnen.
Die Hutter Dynamics ist berechtigt, vom Kunden bei Kontaktaufnahme die Hinterlegung einer Kreditkarte zu verlangen und einen pauschalen Ansatz angemessener Höhe zu blockieren. Gibt der Kunde keine gültige Kreditkartennummer an oder kann der pauschale Ansatz nicht blockiert werden, so ist die Hutter Dynamics nicht zur Erbringung der Dienstleistung verpflichtet.
8.5 Pannenhilfe vor Ort
Nach Ankunft schätzt die Hutter Dynamics das Ausmass des Schadens und der voraussichtlichen Kosten. Darüber erteilt sie dem Kunden Auskunft. Kann die Reparatur vor Ort geleistet werden, ist die Hutter Dynamics berechtigt, eine sofortige Bezahlung vor Ort zu verlangen.
Können notwendige Reparaturen vor Ort nicht abgeschlossen werden, nimmt die Hutter Dynamics für den sicheren Transport des Fahrzeugs notwendige Massnahmen vor. Wünscht der Kunde die Erbringung der Abschleppdienstleistung durch eine Drittpartei, so verrechnet die Hutter Dynamics dem Kunden die entstandenen Kosten vor Ort und ist berechtigt, sofortige Bezahlung zu verlangen.
8.6 Abschleppdienstleistung
Wird die Abschleppung durch die Hutter Dynamics erbracht, so wird diese sowohl den Unfallort als auch das Fahrzeug dokumentieren und fotografieren. Die Dienstleistung wird nur erbracht, wenn der Kunde das Protokoll unterzeichnet und hiermit bestätigt, dass sowohl das Protokoll als auch die Bilder korrekt sind. Im Protokoll werden u.a. jegliche bereits erbrachten Dienstleistungen und verwendeten Materialien bzw. Ersatzteile, der Zustand des Fahrzeugs, die Zustellungsadresse und die notwendigen Angaben des Kunden, inklusive der Rechnungsadresse o.ä. angegeben.